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Familienbeihilfe für Kinder, denen kein Unterhalt gewährt wird

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 244 Heft 8 v. 15.4.1996

FLAG: § 6 Abs 5

§ 6 Abs 5 FLAG ist anzuwenden, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen immer nicht nachkommen. Das Vorliegen einer Unterhaltsverpflichtung nach § 140 Abs 1 ABGB ist keine Tatbestandsvoraussetzung. Völlige Mittellosigkeit der an sich zur Unterhaltsleistung verpflichteten Eltern steht dem Anspruch des Kindes auf Familienbeihilfe somit nicht entgegen.

24.10.1995, 93/14/0051

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