Aufgrund des Beitritts Österreichs zur EU waren auch Änderungen bzw Anpassungen des KVG notwendig. Ua wurde auch die Kapitalgesellschaft und Co KG in den Katalog der Kapitalgesellschaften im Sinne des § 4 KVG aufgenommen, sodass Anschaffungsgeschäfte über solche Kommanditanteile BUSt-pflichtig sind. Allerdings können weder das Abschichten eines Kommanditisten noch der Wechsel des Treugebers nach Ansicht der Autoren unter die Anschaffungsgeschäfte subsumiert werden.