Der Autor behandelt diese Frage ausgehend von einer Einzelerledigung des BMF vom 8. 9. 1995 (ecolex 1995, 928 bzw SWK 1996 A 20). Aufgrund der zivilrechtlichen Anknüpfungstechnik der BUSt ergibt sich - auch nach Auffassung des BMF -, dass die Verschmelzung einer Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft nur anlässlich des Durchgangserwerbes (einmal) BUSt vom Wert der Anteile auslöst.