Mit seinem Urteil vom 4. 10. 1995, Rs C-291/92 , hat der EuGH Grundsätze aufgestellt, die für die umsatzsteuerliche Praxis aller Mitgliedstaaten weit reichende Folgen haben dürften. Der Unternehmer kann frei entscheiden, ob er den privat genutzten Teil eines Gegenstandes in sein Unternehmen integrieren oder im Privatvermögen belassen möchte. Die Autorin stellt die Rechtslage dar und kommentiert die Auswirkung des Erkenntnisses auf die künftige Praxis der Besteuerung.