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Umsetzung der 2. Vereinfachungsrichtlinie ( Haunold , SWK 2/1996, A 32)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1996, 241 Heft 8 v. 15.4.1996

Die so genannte 2. Vereinfachungsrichtlinie der EU ist zwingend - und daher zwangsläufig rückwirkend mit 1. 1. 1996 - in österreichisches Recht umzusetzen. Der Autor stellt die vorweg im Erlass des BMF vom 29. 11. 1995 behandelten geplanten Änderungen dar.

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