Die so genannte 2. Vereinfachungsrichtlinie der EU ist zwingend - und daher zwangsläufig rückwirkend mit 1. 1. 1996 - in österreichisches Recht umzusetzen. Der Autor stellt die vorweg im Erlass des BMF vom 29. 11. 1995 behandelten geplanten Änderungen dar.