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Kammerumlage 1 richtlinienwidrig? (Rief, RdW 1/1996, 29)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1996, 241 Heft 8 v. 15.4.1996

Umsatzsteuerähnliche Abgaben sind nach der 6. MWSt-RL unzulässig. Die Kammerumlage 1 wird zwar von den Vorumsätzen ermittelt; nach Auffassung des Autors werden die EU-rechtlichen Bedenken jedoch nicht zerstreut.

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