Ausgehend von einem Artikel in ÖStZ 1987, 18 (Quantschnigg, Zum Begriff „höhere Gewalt“) durchleuchtet der Artikel den im § 12 Abs 4 EStG 1988 vorkommenden Begriff der „höheren Gewalt“ unter Berücksichtigung der herrschenden Lehre und ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.