Im Beitrag wird ein Ausschnitt dieser Finanzinstrumente (Multiple Instrument Financing Programme und Instrumente zur Absicherung von Zinsänderungsrisken) vorgestellt. Nach Ansicht des Autors sind dafür die allgemeinen Vorschriften des HGB anzuwenden, da spezielle Bilanzierungsregelungen für Finanzinnovationen fehlen.