Das OLG Karlsruhe hat vor kurzem die Steuerberatung mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer als unvereinbar angesehen, wenn der Steuerberater zu wesentlichen Fragen der Bildung von Rückstellungen berät.
Das OLG Karlsruhe hat vor kurzem die Steuerberatung mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer als unvereinbar angesehen, wenn der Steuerberater zu wesentlichen Fragen der Bildung von Rückstellungen berät.