Der VwGH hat seine Rsp zur Gesellschaftsteuerpflicht unverzinslicher Gesellschafterdarlehen in steuerverschärfender Form geändert. Der Autor bemängelt nun, dass AbgPfl zwar vor einer rückwirkend belastenden Normensetzung oder -änderung durch den Gesetzgeber geschützt seien, nicht aber gegen eine rückwirkend belastende Normenauslegung durch die Höchstgerichte. Er erörtert die rechtliche Situation unter Berücksichtigung der dt Rsp und hofft, dass der VfGH durch verfassungskonforme Rechtsfortbildung den mangelnden Vertrauensschutz behebt.