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Verwaltungsökonomie in der BAO

MR Dr. Christoph RitzÖStZ 1996, 226 Heft 8 v. 15.4.1996

1. Einleitung

1.1. Prüfungsmaßstäbe des Rechnungshofes

Nach Art 126b Abs 5 B-VG hat sich die (ua die Gebarung der Abgabenbehörden des Bundes betreffende) Überprüfung des Rechnungshofes auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.

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