1. Grundvoraussetzungen*)
Spontan erteilte Auskünfte - sog internationale Kontrollmitteilungen - sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ohne vorangegangenes Ersuchen einer ausländischen Behörde, aber in deren Besteuerungsinteresse erfolgen. Auch Spontanauskünfte betreffen immer einen Einzelfall. Der spontane Auskunftsverkehr ist ein besonders wirksames Mittel zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen, da damit in aller Regel bisher unbekannte Kenntnisse vermittelt werden, die nicht selten zu steuerlich ergiebigen Nachforschungen führen. Von der deutschen Wirtschaft werden sie jedoch kritisch gesehen, weil sie aus allgemein volkswirtschaftlichen Gründen (etwa Auftragsverluste) schaden können 1) ) .