Die Ausführungen von Joachim Klos in seinem Beitrag in ÖStZ 3/1996, 471)1)Internationale Steuerrechtsamtshilfe durch Deutschland, ÖStZ 1996, 47. machen einzelne ergänzende Bemerkungen erforderlich, insb soweit die österreichischen Bestimmungen zur Geldwäscherei und zum Bankgeheimnis angesprochen sind.