Untersucht werden die Möglichkeiten der Rücklagenbildung für die aus der Umwandlung resultierenden Gewinnerhöhungen und - damit zusammenhängend - die Bedeutung des Verweises in § 9 Abs 3 UmgrStG auf § 4 Abs 10 EStG.
Untersucht werden die Möglichkeiten der Rücklagenbildung für die aus der Umwandlung resultierenden Gewinnerhöhungen und - damit zusammenhängend - die Bedeutung des Verweises in § 9 Abs 3 UmgrStG auf § 4 Abs 10 EStG.