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EuGH: Vorsteuerabzug von gemischt genutzten Gegenständen nach Wahl des StPfl

Dr. Heidemarie ZehetnerÖStZ 1996, 66 Heft 4 v. 15.2.1996

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 28. April 1992, beim Gerichtshof eingegangen am 1. Juli 1992, drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 5 Absatz 1, 17 Absatz 2 und 20 Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie des Rates (77/388/EWG ) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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