Die Großinsolvenz eines Konzerns mit zum Teil atypisch stillen Gesellschaftern hat die Frage des steuerfreien Sanierungsgewinnes bei Personengesellschaften allgemein und bei Kapitalanlagegesellschaften (Verlustgesellschaften) im Besonderen aktualisiert: Wird eine Personengesellschaft durch Gläubigerverzichte saniert, dann ist die Sanierungsbedürftigkeit bei jedem einzelnen Gesellschafter zu prüfen. Sind dagegen Kapitalanleger als Mitunternehmer beteiligt, dann werden sie in der Regel keinen steuerfreien Sanierungsgewinn in Anspruch nehmen können; im Hinblick auf ihr übriges Vermögen fehlt ihnen die Sanierungsbedürftigkeit.