In der ÖStZ 1995/469 hat Ferch zu den steuerlichen Konsequenzen einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung Stellung genommen. Wird im Zusammenhang mit einer Gewinnausschüttung eine Kapitalrücklage aufgelöst, so wäre nach Auffassung der Autorin eine Aufspaltung in die Komponenten „erwirtschaftete Gewinne“ und „Kapitalrückzahlung“ angebracht. Während die Ausschüttung erwirtschafteter Gewinne als Beteiligungsertrag anzusehen sei, wäre die Ausschüttung von Kapitalrücklagen als Kapitalrückzahlung anschaffungskostenmindernd zu behandeln.