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Steuerliche Entwicklungen in TschechienVeranstaltungsbericht von WP und Stb Mag. Reinhard Leitner

ÖStZ 1996, 589 Heft 24 v. 15.12.1996

Am 10. Oktober veranstaltete die österreichische Landesgruppe der IFA in Linz gemeinsam mit der bayrischen und der tschechischen Landesgruppe eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Steuerliche Entwicklungen in Tschechien“. Steuerberater Mag. Gerald Gahleitner aus Linz und Rechtsanwalt Dr. Stefan Salzmann aus München diskutierten steuerliche Aspekte der Unternehmensfinanzierung in der Tschechischen Republik aus deutscher und österreichischer Sicht. Behandelt wurden insbesondere die Regelung über thin capitalisation, Verlustverwertung über die Grenze, Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen, die im Zusammenhang mit Beteiligungserwerb stehen, sowie mögliche Qualifikationskonflikte, die aus der teils transparenten, teils intransparenten steuerlichen Behandlung der tschechischen Kommanditgesellschaft herrühren können. Mit Betriebsstättenproblemen bei Dienstnehmerentsendung und Konzerndienstleistungsverträgen befasste sich anschließend das Referat von Frau Dr. Verena Trenkwalder, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Linz. Neben einem umfassenden Überblick über die Behandlung von Betriebsstätten in der Tschechischen Republik wurden ausführlich Doppelbesteuerungsrisken besprochen, die sich daraus ergeben können, dass nach der Rechtsauffassung des Tschechischen Finanzministeriums eine unternehmerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik auch ohne feste Einrichtung eine Betriebsstätte zu begründen vermag, wenn sie eine bestimmte Zeitdauer überschreitet. Frau Dipl.-Ing. Jana Kocmánková, Rechtsanwältin in Prag und Herr Dr. Wilhelm Haarmann, Rechtsanwalt in Frankfurt boten sodann einen umfassenden Überblick über die zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen in Bezug auf Fusionen, Einbringungen und Spaltungen. Derartige Vorgänge sind wohl nach tschechischen Gesellschaftsrecht, nicht aber nach tschechischen Steuerrecht ausdrücklich geregelt. Die Steuerfolgen sind daher aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen abzuleiten. Den beiden Vortragenden gelang hier eine sehr präzise Darstellung dieses mit großen Unsicherheiten und damit Steuerrisken behafteten Gebietes.

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