Ein KfZ-Leasingvertrag ist als Vermietung zu qualifizieren. Laut diesem Vertrag ist der Leasingnehmer bei Beschädigung des Leasingsobjektes zur Wiederinstandsetzung verpflichtet. Der Leasingnehmer hat (in Entsprechung einer ebenfalls vertraglich übernommenen Verpflichtung) eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.