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Umsatzsteuerliche Behandlung von (gemischten) Holdinggesellschaften

Die BetriebsprüfungHorst RinnhoferÖStZ 1996, 495 Heft 20 v. 15.10.1996

1. Rechtslage zur Unternehmereigenschaft

Unbestritten ist in der Literatur und Judikatur derzeit, dass reine Holdinggesellschaften nicht Unternehmer im Sinne des UStG sind. Während aber ua Ruppe (Tz 36 zu § 2 UStG) bei Vorliegen einer anderen unternehmerischen Tätigkeit das Halten von Beteiligungen grundsätzlich als Hilfsgeschäft des Unternehmens ansieht und damit den vollen Vorsteuerabzug zuließe, gehen Kranich/Siegl/Waba (Tz 152a zu § 2 UStG, sowie Tz 91 zu § 12 UStG) davon aus, dass ein Vorsteuerabzug nicht zulässig ist, insoweit die vermögensverwaltende Tätigkeit betroffen ist. Der Vollständigkeit halber wird auf die zu diesem Thema bisher ergangene Judikatur hingewiesen: VwGH 19. 10. 1987, 86/15/0100; BFH 20. 1. 1988 XR 48/81, BStBl II 1988, 557; EuGH 20. 6. 1991 RS C-60/90 , UStR 91, 315; EuGH 22. 6. 1993 C-333/91 (Satam), UStR 1994, 73.

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