1. Rechtslage zur Unternehmereigenschaft
Unbestritten ist in der Literatur und Judikatur derzeit, dass reine Holdinggesellschaften nicht Unternehmer im Sinne des UStG sind. Während aber ua Ruppe (Tz 36 zu § 2 UStG) bei Vorliegen einer anderen unternehmerischen Tätigkeit das Halten von Beteiligungen grundsätzlich als Hilfsgeschäft des Unternehmens ansieht und damit den vollen Vorsteuerabzug zuließe, gehen Kranich/Siegl/Waba (Tz 152a zu § 2 UStG, sowie Tz 91 zu § 12 UStG) davon aus, dass ein Vorsteuerabzug nicht zulässig ist, insoweit die vermögensverwaltende Tätigkeit betroffen ist. Der Vollständigkeit halber wird auf die zu diesem Thema bisher ergangene Judikatur hingewiesen: VwGH 19. 10. 1987, 86/15/0100; BFH 20. 1. 1988 XR 48/81, BStBl II 1988, 557; EuGH 20. 6. 1991 RS C-60/90 , UStR 91, 315; EuGH 22. 6. 1993 C-333/91 (Satam), UStR 1994, 73.