Die EuGH-Judikatur zur umsatzsteuerlichen Behandlung gemischt-genutzter Wirtschaftsgüter zeigt nach Ansicht des Autors beispielhaft, dass die Entwicklung des österreichischen Umsatzsteuerrechts noch nicht zum Abschluss gekommen ist. Soweit § 12 Abs 2 UStG nicht richtlinienkonform interpretiert werden könne, werde eine gesetzliche Anpassung an die EuGH-Judikatur unvermeidlich sein.