Kann ein Betriebsinhaber privat veranlasste Zinsen steuermindernd verwerten, eine Privatperson aber nicht, so wird dadurch die gleichmäßige Besteuerung verletzt. Die Meinungen über das Erreichen einer gleichmäßigen Besteuerung gehen auseinander. Der Autor orientiert sich in seiner Abhandlung an der „Mittelverwendungsrechtsprechung“ des VwGH und BFH, die seines Erachtens der Gleichmäßigkeit der Besteuerung am nächsten komme.