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Schriftengebühr gemäß § 14 TP 11 GebG richtlinienwidrig? (Rief, SWK 31/1995, A 663)

ArtikelrundschauVI. Gebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 1996, 31 Heft 1 und 2 v. 15.1.1996

Rechtsgeschäfte, die unter den I. Teil des KVG fallen (Gesellschaftsteuer) und deshalb gemäß § 15 Abs 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen sind, unterliegen gemäß § 14 TP 11 GebG einer festen Gebühr von jedem Bogen in Höhe von 120 S. Nach Auffassung des Autors ist diese Schriftengebühr keine Abgabe mit Gebührencharakter im Sinne des Art 12 Abs 1 lit e der Kapitalverkehrsteuerrichtlinie, 69/335/EWG. Ihre Einhebung sei daher als zusätzliche Besteuerung neben der Gesellschaftsteuer mit Art 10 dieser RL unvereinbar.

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