vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeiner Wert von der Handelsstufe unabhängig (Doralt, ÖStZ 22/1995, 429)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Kammerumlage, BörsenumsatzsteuerÖStZ 1996, 30 Heft 1 und 2 v. 15.1.1996

Nach der NoVA-Richtlinie orientiert sich der gemeine Wert „an der jeweiligen Handelsstufe des Steuerschuldners“. Nach Auffassung des Autors ist jedoch der gemeine Wert von der Handelsstufe unabhängig. Seines Erachtens ist daher die derzeitige Anknüpfung der NoVA im Fall des Eigenimports an den gemeinen Wert dreifach problematisch: gesetzessystematisch, verfassungsrechtlich und nach dem Gemeinschaftsrecht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!