In Österreich wurde im Entwurf zum EU-GesRÄG der Wortlaut der deutschen umwandlungsrechtlichen Normen im Wesentlichen unverändert übernommen. Im Beitrag wird die deutsche Rechtslage anhand des Verschmelzungsrichtlinie-Gesetzes vom 25. 10. 1982 dargestellt, das die dritte gesellschaftsrechtliche EU-Richtlinie in deutsches Recht transformierte.