Da vom Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG 1988 in erster Linie Schuldzinsen betroffen sind, ist deren Zuordnung zur steuerpflichtigen oder -freien Sphäre für die steuerliche Behandlung entscheidend. Der Autor prüft vor allem die Frage, wie dieser Konnex beschaffen sein muss und nach welchen Kriterien die Zuordnung zu erfolgen hat. Im Lichte der deutschen Rechtsprechung diskutiert er ausführlich und kritisch die österreichische Judikatur, Lehrmeinung und Verwaltungspraxis.