1. Das (bisherige) Verständnis des Maßgeblichkeitsprinzips
Das Maßgeblichkeitsprinzip ergibt sich aus § 5 Abs 1 Satz 1 EStG, wonach die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend sind, außer zwingende Vorschriften des EStG treffen abweichende Regelungen.