1. Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes 1995
Wie mittlerweile bekannt, ist die parlamentarische Beschlussfassung der gegenständlichen Novelle zum UStG 1994 in der einzigen Sondersitzung des Nationalrates vor den Parlamentswahlen nicht erfolgt. Trotzdem steht das BMF zu der in der geplanten Novelle enthaltenen Verlängerung von diversen Fristen und zur Abschaffung der unbeschränkten Haftung des Fiskalvertreters. Wie bereits im Erlass des BMF vom 5. 7. 1995 angekündigt, werden diese für den Berufsstand wichtigen Regelungen rückwirkend mit 1. 1. 1995 in Kraft gesetzt werden. Im Erlass des BMF vom 29. 11. 1995, GZ 09 4501/106-IV/9/95 wird einerseits diese rückwirkende Inkraftsetzung neuerlich bestätigt, sowie andererseits auch die Umsetzung der 2. Vereinfachungsrichtlinie rückwirkend mit 1. 1. 1996 erlassmäßig kundgetan.