Die Verpflichtung zur Erstellung einer jährlichen, den Geboten der Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachprüfbarkeit entsprechenden Inventur ist Teil der Buchführungspflicht und die hiebei zu erfüllenden Gebote sind Teilelemente der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Bestandsaufnahme hat sämtliche dem Betrieb zuzuordnenden Wirtschaftsgüter art-, mengen- und wertmäßig zu erfassen. Bei einem umfangreichen Warenlager können zur Ermittlung der Anschaffungskosten des Endbestandes und zur Wareneinsatzermittlung - außer dem Identitätspreisverfahren - bestimmte Durchschnittspreisverfahren und Verbrauchsfolgeverfahren herangezogen werden. Verstöße gegen diese Vorschriften berechtigen die Abgabenbehörde zur Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen.