Die Autorinnen behandeln die Frage der Anwendung des Nachholverbotes auf Rückstellungen für Jubiläumsgelder bei der § 5-Gewinnermittlung für den Zeitraum vor Inkrafttreten des RLG und kommen zum Schluss, dass das steuerliche Nachholverbot zum einen eine echte negative steuerliche Sanktion für den Steuerpflichtigen darstelle und zum anderen auch im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben bedenklich sei.