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Der VwGH und die Bindungsproblematik im Finanzstrafverfahren (Koch, RdW 7/1996, 344)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 435 Heft 18 v. 15.9.1996

Finanzstrafverfahren werden in der Regel durch vorangegangene Abgabenverfahren ausgelöst. Die rechtskräftige Abgabenfestsetzung hat nicht nur keine Bindungswirkung; vielmehr ist auch ein tatsächlich eigenständiges und effizientes Finanzstrafverfahren durchzuführen.

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