Nach der aktuellen Judikatur des OGH kommt der Abgabenfestsetzung die Bedeutung einer qualifizierten Vorprüfung der Verdachtslage zu. Durch die freie Wortwahl des Gerichtes in den Entscheidungsgründen in dem Sinne, dass die Ausführungen der Abgabenbehörde übernommen werden können, wird auch eine inhaltliche Übernahme erleichtert. Die aktuelle Deutung der Bedeutung der Abgabenfestsetzung widerspricht nach Ansicht des Autors der Unschuldsvermutung. Das Bindungsverbot muss auch faktisch umgesetzt und effizient abgesichert werden.