Mit dem Strukturanpassungsgesetz wurde für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen (Neufahrzeuge) grundsätzlich ein Abschreibungssatz von 12,5 % (Nutzungsdauer 8 Jahre) festgelegt. Um die von höheren jährlichen Aufwendungen im Rahmen von Leasingsverträgen zu verhindern, wurde in § 8 Abs 6 Z 2 EStG eine entsprechende Bestimmung neu eingeführt. Diese enthält jedoch einige Unklarheiten, die in diesem Beitrag aufgezeigt und analysiert werden.