vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachversteuerungvon als Sonderausgaben abgesetzten Versicherungsprämien

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 427 Heft 17 v. 1.9.1996

EStG 1988: § 18 Abs 4 Z 1

Eine Vereinbarung, wonach das Bezugsrecht des Versicherungsnehmers für den Ab- und Erlebensfall zugunsten eines Kreditgebers geändert und die Versicherungsgesellschaft angewiesen wird, die Versicherungsleistungen für den Fall des Er- oder Ablebens dem Kreditkonto beim Kreditgeber gutzubringen, ist als Verpfändung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag anzusehen und führt daher - wenn sie innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss erfolgt - zur Nachversteuerung der als Sonderausgaben geltend gemachten Versicherungsprämien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!