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Eintragungsgebühr für AG und GmbH richtlinienwidrig! (Rief, RdW 6/1996, 284)

ÖStZ 1996, 402 Heft 15 und 16 v. 1.8.1996

Die Eintragung einer AG oder GmbH ins Firmenbuch sowie die Erhöhung des Grund- oder Stammkapitals unterliegen entsprechenden Gerichtsgebühren. Daneben ist die 1%ige Gesellschaftsteuer zu entrichten. Nach Ansicht des Autors verstößt die Erhebung der Eintragungsgebühren gegen die Kapitalverkehrsteuerrichtlinie.

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