Der Autor weist darauf hin, dass ein Rücktritt des Mieters bzw Käufers von der Vertragserklärung (§ 30a KonsumentenschutzG) keineswegs auch den Wegfall aller gebührenrechtlichen oder grunderwerbsteuerlichen Folgen bewirkt.
Der Autor weist darauf hin, dass ein Rücktritt des Mieters bzw Käufers von der Vertragserklärung (§ 30a KonsumentenschutzG) keineswegs auch den Wegfall aller gebührenrechtlichen oder grunderwerbsteuerlichen Folgen bewirkt.