In Österreich sollen derzeit einige tausend Agrargemeinschaften (im Folgenden kurz: AGem) bestehen, die ihren Ursprung häufig im Mittelalter oder in der Servitutsablösung des 19. Jahrhunderts haben 1) ). Sie kommen in zahlreichen Spielarten und unter verschiedensten Bezeichnungen, wie zB Almgenossenschaften, Bauernschaften, Nachbarschaften, Urbialgemeinden 2) ), Realgenossenschaften 3) ), Realgemeinden 4) ), Wald- bzw Forstgenossenschaften 5) ) oder Weidegenossenschaften vor. Bei diesen AGem handelt es sich aber nicht um die gesondert geregelten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sondern um Personengemeinschaften im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 6) ). Weiters sind von den Regelungen für AGem jene für Gemeinschaften zu unterscheiden, die lediglich die Servitutenregulierung, zB zur Wald- und Weidenutzung, vornehmen 7) ).