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Keine Berücksichtigung latenter Steuerlasten (NN, RdW 5/1996, 219)

ArtikelrundschauVI. Gebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 1996, 358 Heft 14 v. 15.7.1996

Der VwGH wies eine Beschwerde - die Erben wollten bei der Bemessung der ErbSt eine latente Einkommensteuerschuld aus Mietzinsrücklagen als Passivum abziehen - als unbegründet ab. Nach Auffassung des Autors müsste eine nachträgliche Geltendmachung nach § 5 Abs 2 BewG entweder der ESt oder des Erhaltungsaufwandes möglich sein, denn ohne Zweifel sei der Nachlass durch die jeweilige Zahlungspflicht entwertet.

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