Anhand mehrerer Beispiele zeigen die Autoren auf, dass im Konkurs des Werkunternehmers und bei Vorliegen von Teil- bzw Anzahlungsrechnungen unterschiedliche umsatzsteuerliche Belastungen für die Masse auftreten. Insbesondere bei Anzahlungsrechnungen ohne vorhergehende Leistungserbringung würden sich ihres Erachtens für den Masseverwalter noch Möglichkeiten einer Steueroptimierung ergeben.