Die Einschleifregelung zum allgemeinen Absetzbetrag, der ab einem Einkommen von 200.000 S linear verschliffen werden soll und bei einem Einkommen von 500.000 S gänzlich entfällt, ist erstmals für die Veranlagung 1997 anzuwenden. Die Autorin untersucht, inwieweit die vorliegende Regelung systemkonform sei.