Im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde die Aufnahme zweier weiterer Personengruppen in die (Voll-) Versicherung gemäß § 4 ASVG beschlossen. Der Autor stellt die weit gehenden Auswirkungen der gesetzlichen Regelung dar.
Im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde die Aufnahme zweier weiterer Personengruppen in die (Voll-) Versicherung gemäß § 4 ASVG beschlossen. Der Autor stellt die weit gehenden Auswirkungen der gesetzlichen Regelung dar.