Das Schweizer Bundesgericht hat der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Abgabenverfahren trotz des Schweigerechts im Finanzstrafverfahren den Vorrang eingeräumt. Ansonsten wäre das Steuersystem ernsthaft in Frage gestellt und müsste bereits das Abgabenverfahren nach strafprozessualen Grundsätzen ablaufen. Im Beitrag wird auf diese Entscheidung näher eingegangen, weil es in Österreich dazu keine Rechtsprechung gibt.