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„Getränke“ iSd Getränkesteuergesetze (Taucher, RdW 5/1996, 223)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 354 Heft 14 v. 15.7.1996

Von 80%igem Rum bzw von (unverdünnten) Dicksäften, Sirupen, Essenzen etc Getränkesteuer zu erheben, erscheint kompetenzrechtlich nicht gedeckt. Dagegen spreche auch die Verkehrsauffassung (anders aber der VfGH 27. 11. 1995, B 855/94), wenn man darunter die Einschätzung eines Durchschnittskonsumenten verstehe.

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