1. Vorbemerkungen
In den letzten Jahren haben sowohl Industrie- und Handelsbetriebe als auch Banken und Versicherungen verstärkt auf Genussrechts- bzw Partizipationskapital als Mittel zur Kapitalbeschaffung zurückgegriffen. Hintergrund dieser oft als Renaissance des Genussrechts bezeichneten Entwicklung ist die große Gestaltungsfreiheit und die damit einhergehende fehlende Standardisierung dieser Kapitalbeschaffungsform, die zugleich Chancen und Risken bietet. Denn kaum ein anderes Finanzierungsinstrument ist derart facettenreich wie das Genussrecht, was im Übrigen den Gesetzgeber dazu veranlasste, bewusst auf eine Begriffsbestimmung zu verzichten1). Die Fragen im Zusammenhang mit Genussrechten reichen daher von ihrem möglichen Inhalt über den rechtlichen Schutz der Inhaber bis hin zu ihrer steuerlichen Behandlung.