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Das Surrogatkapital (Genussrechts- und Partizipationskapital) bei Umgründungen

Dr. Roman ThunshirnÖStZ 1996, 346 Heft 14 v. 15.7.1996

1. Vorbemerkungen

In den letzten Jahren haben sowohl Industrie- und Handelsbetriebe als auch Banken und Versicherungen verstärkt auf Genussrechts- bzw Partizipationskapital als Mittel zur Kapitalbeschaffung zurückgegriffen. Hintergrund dieser oft als Renaissance des Genussrechts bezeichneten Entwicklung ist die große Gestaltungsfreiheit und die damit einhergehende fehlende Standardisierung dieser Kapitalbeschaffungsform, die zugleich Chancen und Risken bietet. Denn kaum ein anderes Finanzierungsinstrument ist derart facettenreich wie das Genussrecht, was im Übrigen den Gesetzgeber dazu veranlasste, bewusst auf eine Begriffsbestimmung zu verzichten1)1) Frotz, Rechtsfragen der Kapitalbeschaffung gegen schuldrechtliche Gewinnbeteiligung, in Schönherr-GdS, 177; Schummer, Genussrechtsemission durch Personengesellschaften? GesRZ 1991, 198 mwN; Eberhartinger, Bilanzierung und Besteuerung von Genussrechten, stillen Gesellschaften und Gesellschafterdarlehen, 9.. Die Fragen im Zusammenhang mit Genussrechten reichen daher von ihrem möglichen Inhalt über den rechtlichen Schutz der Inhaber bis hin zu ihrer steuerlichen Behandlung.

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