Im Rahmen des StrukturanpassungsG 1996 wurde - insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der so genannten „Stromsteuer“ - auch das MineralölsteuerG 1995 geändert. Der Elektrizitätsabgabe unterliegt nämlich auch Energie, die mittels Mineralölen erzeugt wird. Die Autorin erläutert, wie dabei Doppelbesteuerungseffekte vermieden, Heizöle für den Betrieb einer Gesamtenergieanlage begünstigt werden sollen und bereits versteuerte Heizölmengen wieder „entsteuert“ werden können.