Die Ausführungen im Protokoll stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Das gesamte Lohnsteuerprotokoll wird in diesem und folgenden Heften der ÖStZ veröffentlicht.