Die steuerliche Beurteilung der Tätigkeit von Lehrbeauftragten hing bisher davon ab, ob Lehrbeauftragte selbständig oder nichtselbständig tätig wurden. Selbständige Tätigkeit war grundsätzlich steuerpflichtig. Mit 1. 1. 1995 wurde im UStG 94 eine unechte Steuerbefreiung für die Umsätze von „selbständigen Lehrern“ eingeführt. Der Autor behandelt die Frage, ob damit eine Änderung der Rechtslage eingetreten ist.