Aus der im SpaltG angeordneten gesamtschuldnerischen Haftung aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften wurden in der Literatur unterschiedliche Lösungsansätze zur Darstellung dieser Haftung in den Bilanzen der betroffenen Gesellschaften vorgestellt. Der Autor untersucht die denkbaren Möglichkeiten - Rückstellungsbildung, Ausweis als Haftungsverhältnis, Angabe im Anhang - und leitet aus den Vorschriften des HGB einen Lösungsansatz ab.