Es wird ein Erkenntnis des VwGH wiedergegeben, wonach die Entrichtung der Mindeststeuer trotz der systematischen Stellung innerhalb einer Steuererhebungsvorschrift nicht von der Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens abhängig ist. Die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH wurde vom VwGH nicht als erforderlich erachtet.